Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) – einfach erklärt

Rund um das Thema Heizung und Sanierung gab es in den letzten Jahren viel Unsicherheit. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) möchte die Bundesregierung nun für mehr Klarheit sorgen. Die Eckpunkte wurden am 24. Februar 2026 vorgestellt. Das Gesetz soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 gelten.

Das Ziel: Klimaschutz ja – aber mit mehr Flexibilität und besseren Entscheidungen für Eigentümer.

Was bedeutet das konkret?

Eine der wichtigsten Änderungen: Die bekannte 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch entfällt. Statt strenger Vorgaben setzt das GMG künftig auf mehr Entscheidungsfreiheit.

Das heißt:

  • Es gibt keine pauschalen Verbote für bestimmte Heizsysteme.

  • Eigentümer können weiterhin zwischen verschiedenen Lösungen wählen.

  • Gleichzeitig bleibt das Ziel bestehen, Gebäude Schritt für Schritt klimafreundlicher zu machen.

Gute Nachrichten bei der Förderung

Auch bei der Förderung gibt es positive Signale. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll bis mindestens 2029 gesichert bleiben. Das schafft Planungssicherheit für alle, die eine Modernisierung in den nächsten Jahren planen.

Wichtig zu wissen: Die Förderhöhe und die genauen Bedingungen können sich künftig ändern. Aktuell sind die Konditionen jedoch besonders attraktiv – frühes Handeln kann sich also lohnen.

Wärmepumpe: weiterhin eine sehr gute Lösung

Unabhängig vom Gesetz entscheiden sich immer mehr Eigentümer für die Wärmepumpe. Sie gilt als besonders effizient, klimafreundlich und zukunftssicher. Gerade mit Blick auf steigende Energiepreise und Klimaziele bleibt sie für viele Gebäude die sinnvollste Lösung.

Auch unter dem neuen GMG wird die Wärmepumpe daher weiterhin eine zentrale Rolle spielen.

Mehr Freiheit beim Heizungstausch

Mit dem GMG sollen auch moderne Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich sein – allerdings mit klarer Perspektive in Richtung Klimaschutz.

Geplant ist eine sogenannte „Bio-Treppe“:

  • Ab 2029 sollen neue Gas- und Ölheizungen mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe nutzen.

  • Dieser Anteil soll in den Folgejahren weiter steigen.

  • Ziel ist es, bis 2045 klimaneutral zu werden – auch im Gebäudesektor.

So bleibt Zeit für einen schrittweisen Umstieg, ohne Eigentümer zu überfordern.

Unser Fazit

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bringt mehr Ruhe, mehr Klarheit und mehr Möglichkeiten in das Thema Heizung und Sanierung. Wer modernisieren möchte, bekommt wieder bessere Planbarkeit – und kann von Förderungen und zukunftsfähigen Lösungen profitieren.

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Keke Hausmann
Leitung Sanitär- und Heizungskundendienst

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