Mit der aktuellen Test- und Quarantäneverordnung hat die nordrhein-westfälische Landesregierung die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zu den Quarantäne- und Isolationsregelungen aufgegriffen und umgesetzt.
Ab dem 1. Februar 2023 endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Alle Isolierungen aufgrund der auslaufenden Verordnung enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023.
Zukünftig gilt damit umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen.
Bis zum 31. Januar 2023 gilt weiterhin, dass die Isolierung automatisch nach Ablauf von fünf vollen Tagen endet. Eine Pflicht zur Freitestung mittels offiziellem Test (Bürgertestung oder PCR-Test) besteht nicht.
(Quelle: https://www.mags.nrw/coronavirus-quarantaene Abruf: 25.01.2023)