Hallo [show_loggedin_as],

aus gegebenem Anlass möchten wir euch noch einmal darauf aufmerksam machen, dass weiterhin die Dienstanweisung besteht, am ersten Tag der Krankmeldung ein Foto der AU per Mail an die info@hausmann.firma.cc zu senden. Diese “Ausfertigung für den Versicherten” druckt der Arzt weiterhin (auf Anfrage) aus. Weiterhin gilt ebenfalls, dass die telefonische Krankmeldung vor Arbeitsbeginn beim verantwortlichen Vorgesetzten vor Beginn der Arbeitszeit erfolgen muss!



Hier noch einmal der Beitrag mit allen Infos von Dezember 2022:

Ab dem 01.01.2023 erfolgt im Gesundheitswesen die finale Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das heißt, dass die Krankenkassen und der Arbeitgeber durch einen digitalen Datenaustausch über die Arbeitsunfähigkeit informiert wird.
Der Arbeitnehmer erhält weiterhin bei seinem behandelnden Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform für seine Unterlagen und ist weiterhin in der Pflicht, seinen Arbeitgeber über die Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

Unsere Vorgehensweise ab dem 01.01.2023 ist wie folgt:

  1. Telefonische Krankmeldung vor Arbeitsbeginn beim verantwortlichen Vorgesetzten vor Beginn der Arbeitszeit.
  2. Foto des oberen Teils der Euch ausgehändigten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, aus der Eure persönlichen Daten und die Dauer der Krankmeldung ersichtlich ist – per Mail noch am selben Tag an den verantwortlichen Vorgesetzten.
  3. Der Vorgesetzte informiert die entsprechenden Stellen (Geschäftsführung, Personalbüro und Assistenz) intern.

Solltet Ihr dazu noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, könnt Ihr Euch gerne an Rico Hausmann oder Andrea Händeler wenden.