Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz ab dem 01.07.2023

Hallo zusammen,

hinter dem sperrigen Begriff “Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz” verbirgt sich eine Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung von aktuell 3,05 % auf dann 3,4 % sowie eine Erhöhung des Beitragszuschlages für Kinderlose von aktuell 0,35 % auf dann 0,60 %.

Da die Höhe des Pflegebeitrages abhängig ist von der Kinderzahl unter 25 Jahren benötigen wir von ALLEN Arbeitnehmern einen entsprechenden Nachweis. Dafür lassen wir JEDEM von Euch ein entsprechendes Nachweisformular zukommen, welches ihr bitte zusammen mit den entsprechenden Nachweisen (Geburtsurkunde o.ä.) bis zum 30.06.2023 bei Andrea Händeler oder Jennifer Orendi abgebt.

Für alle, die es interessiert, nachfolgend die Höhe der Pflegebeitragssätze abhängig von der Kinderzahl ab dem 01.07.2023:

 

Elterneigenschaft Arbeitnehmer Arbeitgeber Gesamtbeitrag
Kinderlos, ab Vollendung
des 23. Lebensjahres
2,30% 1,70% 4,00%
Mit 1 Kind/vor Vollendung
des 23. Lebensjahres
1,70% 1,70% 3,40%
Mit 2 Kindern
unter 25 Jahre
1,45% 1,70% 3,15%
Mit 3 Kindern
unter 25 Jahre
1,20% 1,70% 2,90%
Mit 4 Kindern
unter 25 Jahre
0,95% 1,70% 2,65%
Mit 5 Kindern oder mehr
unter 25 Jahre
0,70% 1,70% 2,40%



Solltet Ihr dazu noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, könnt Ihr mich in der Regel zwischen 12.00 – 17.00 Uhr unter der u.a. Durchwahl erreichen.



Liebe Grüße

Andrea Händeler
Assistenz der Geschäftsleitung / Personalbüro